„Bei Vollmachten gibt es für mich Pflicht und Kür“ –

Gemeinsam mit Ihnen stelle ich die wichtigen Vollmachten zusammen

Von Nicole Dembowski

Vermögensberaterin - Zertifizierte Estate Planner ADG

 

Stand 15.09.2024

Wer für den Ernstfall und das Ende des Lebens vorsorgen will, sieht sich mit einer Flut an Begriffen, Checklisten und Formularen konfrontiert. Es ist viel und auf den ersten Blick unübersichtlich. Die gute Nachricht: Sie müssen sich das nicht allein erarbeiten. Im GenerationenDialog der Volksbank Schermbeck gehe ich mit Ihnen die Instrumente durch, die essenziell sind, um Ihnen in schwierigen Phasen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, das Vollmachten-Pflichtprogramm. Und gerne auch diejenigen, die in Sonderfällen zusätzlich hilfreich sind, die Kür. Denn all diese Dokumente können sinnvoll vorbeugen, und Sie müssen nichts dem Zufall überlassen.

Im GenerationenDialog unterscheide ich zwischen zwei Bausteinen: Einerseits sollten wir uns damit beschäftigen, wie Sie die Dinge übergeben wollen, die Sie in Ihrem Leben erwirtschaftet und angesammelt haben. Das ist der Baustein von Testament, lebenszeitiger Schenkung und Stiftung. Andererseits haben wir den Baustein, der die Frage abdeckt: Wer handelt für mich, wenn ich selbst nicht mehr handeln kann? Und über diesen letzteren möchte ich Ihnen in diesem Blog-Beitrag einen ersten Überblick verschaffen.

 

Das Pflicht-Programm: Wichtige Vollmachten

 

Im Zentrum steht die VORSORGEVOLLMACHT. Sie umfasst die persönliche und die finanzielle Vorsorge. Dieses Dokument zu erstellen, ist keine Frage des Alters. Jeder Mensch ab 18 Jahren sollte sie fertig ausgefüllt und unterschrieben in der Schublade oder im Ordner mit den wichtigen Unterlagen verwahren. Denn sobald man volljährig ist, hat man keinen gesetzlichen Vertreter mehr. Im Optimalfall darf man dann selbst verfügen und autonom Entscheidungen treffen. Aber was ist, wenn man genau das gerade nicht oder nicht mehr kann? Weil man einen Unfall hatte, weil man nach einer Operation in einen kritischen Zustand gefallen ist. Und selbst große Schmerzen oder eine akute Infektionserkrankung können vorübergehend die Entscheidungsfähigkeit beeinträchtigen. Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, wird automatisch ein gesetzlicher Betreuer vom Betreuungsgericht bestellt. Ein Berufsbetreuer, der mich und meine Vorlieben nicht kennt und nicht weiß, wie ich ticke.

Für die Vorsorgevollmacht: Eine Vertrauensperson bestimmen

 

Für diesen Fall kann jeder vorsorgen und eine Vertrauensperson einsetzen, die im Ernstfall so entscheidet, wie man es selbst unter anderen Umständen getan hätte. Dieser Mensch sollte das volle Vertrauen genießen, denn die Vollmacht ist umfassend und kann so weit gehen, dass diese Person mein Haus verkaufen oder in meinem Namen ein Auto anschaffen kann. Übrigens wirkt die Vorsorgevollmacht auch dann, wenn ich selbst noch in der Lage wäre, meine Geschäfte auszuüben, es aber in einem Fall bewusst nicht möchte oder aus organisatorischen Gründen nicht kann. Diese Vollmacht wirkt sofort, ohne zwischengeschalteten gerichtlichen Schritt.

Die Erstellung einer Vorsorgevollmacht kann auf verschiedenen Wegen erfolgen: Man kann eine Vorsorgevollmacht handschriftlich erstellen. Diese wird auch in der Regel gut akzeptiert. Oder man nutzt vorgedruckte Formulare, in denen man Optionen ankreuzen kann. Wenn man ein komplexes privates oder unternehmerisches Vermögen regeln möchte, ist eine notarielle Vollmacht zu empfehlen. Beispielsweise für eine Kreditaufnahme oder Immobiliengeschäfte braucht man diese sogar. Sie ist rechtssicher und die Formulierungen eines Juristen sind nicht so einfach misszuverstehen.

 

Weiterer Pflichtbaustein: Die Betreuungsverfügung

 

Die BETREUUNGSVERFÜGUNG oder Betreuungsvollmacht legt fest, wer bei Bedarf der gesetzliche Vertreter sein soll, wenn Hilfe benötigt wird. Steht eine Vertrauensperson in der Betreuungsvollmacht, muss sich das Betreuungsgericht daran halten. Allerdings ist bei einer Betreuungsverfügung ein Zwischenschritt eingebaut: Das Gericht muss zunächst entscheiden, ob ein Notfall besteht und die Betreuung erforderlich ist.

 

Ein neues Gesetz regelt im Ehegattenverhältnis zudem seit Anfang 2023 die ersten sechs Monate im Betreuungsfall: das EHEGATTENNOTVERTRETUNGSRECHT. Unbürokratisch kann der Ehepartner die gesundheitliche Vertretung übernehmen. Liegt eine Vorsorgevollmacht vor, würde diese allerdings über dem Ehegattennotvertretungsrecht stehen.

 

Die Kür: Zusätzliche Verfügungen

 

Wenn die beiden wichtigsten Vollmachten vorliegen, ist für die brisantesten Fälle vorgesorgt. Allerdings können weitere Regelungen die Arbeit mit diesen Verfügungen erleichtern und den Willen des betroffenen Menschen weiter ausführen. So wäre es sinnvoll in den Vorsorge- und Betreuungsvollmachten ERSATZBEVOLLMÄCHTIGTE zu nennen, falls die wichtigste Vertrauensperson nicht übernehmen kann.

 

Auch eine BANKVOLLMACHT wird empfohlen, weil sie die alltäglichen Erledigungen eines Bevollmächtigten deutlich erleichtern. Diese sollte bei der Bank im Original hinterlegt werden. 

 

Wer möchte, kann das Innenverhältnis zwischen seinem Bevollmächtigten und sich selbst zusätzlich regeln. Das kann ein gesondertes Formular sein, das wichtige Wünsche, Vorlieben und Detailfragen enthält. Darin kann zum Beispiel stehen, dass das Aktiendepot für die Pflege aufgebraucht werden darf. Oder dass das Haus verkauft werden kann, aber vielleicht nur, falls damit ein Mindestbetrag erzielt wird. Darin kann auch stehen: Ich möchte so lange wie möglich zu Hause betreut werden. Denn auch wenn die Vertrauensperson in einem engen Verhältnis mit einem selbst steht, ist über bestimmte Themen vielleicht trotzdem nicht gesprochen worden. Und für den Fall, dass man sich nicht mehr austauschen kann, machen diese Zusatzvereinbarungen das Leben für beide Seiten einfacher.

 

Schließlich fällt für mich auch die PATIENTENVERFÜGUNG unter die Kür der Vollmachten. Sie enthält die Anweisung an die Ärzte, wie ich medizinisch behandelt werden will in der letzten Phase meines Lebens, falls ich mich dazu nicht mehr äußern kann. Die Patientenverfügung ist also ein sehr spezieller Fall, der vor allem in dem Moment wichtig wird, wenn es um lebensverlängernde Maßnahmen geht.

Alles weitere im GenerationenDialog – Machen Sie doch einen Termin aus!

 

Wer welche Vollmachten erstellen sollte, das ist sowohl von der eigenen Lebenssituation abhängig als auch eine Typ-Frage. Im Gespräch finden wir heraus, welche Bedürfnisse Sie haben und gehen alle Eventualitäten durch. Zwar erfordert ein solcher Termin, auch einmal schwierige Szenarios zu skizzieren. Aber nach meiner langjährigen Erfahrung ist es ein gutes Gefühl, alles im eigenen Interesse geregelt zu haben. Die Erleichterung, sich rechtzeitig gekümmert zu haben, ist für mich im GenerationenDialog der schönste Moment.

Melden Sie sich gerne. Ich freue mich auf Ihre E-Mail oder Ihren Anruf.


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